Können Autisten/Menschen mit Asperger Syndrom oder ADHS priorisiert geimpft werden?


Vor einigen Tagen wurden die Gruppen der Impfberechtigten neu überarbeitet und nachdem nun auch der Impfstoff AstraZeneca bereitsteht, dürfen sich auch Menschen, die in Gruppe 2 fallen, zur Impfung anmelden.

Als die Gruppen der Berechtigten und Risikogruppen Ende 2020 zusammengestellt wurden, befanden sich zuerst nur Menschen mit Trisomie 21 und Menschen mit Lernschwierigkeiten, die in einer Einrichtung leben, in der Gruppe 2.

Die neue Zusammenstellung sieht dort auch Menschen mit schweren psychiatrischen Erkrankungen vor . Explizit erwähnt werden schwere Depressionen, und eine schwere bipolare Störung (§3, Absatz 1, Ziffer 2c). Autismus und ADHS wird weder in Gruppe 2 (§3) noch Gruppe 3 (§4) erwähnt .

Vereinzelt werden Menschen mit seelischen Behinderungen (unter die Autismus im Allgemeinen eingeordnet wird), die in Einrichtungen leben oder arbeiten (Behindertenwerkstätten) erwähnt. So zum Beispiel in der Übersicht der Impfberechtigten des Landes Baden-Württemberg.

Ob Menschen mit Autismus oder ADHS in eine der Risikogruppen fallen, liegt daher wahrscheinlich im Ermessen des behandelnden und attestausstellenden Arztes.

Als kleinen Wegweiser und Argumentationshilfe möchte ich hier zusammentragen, was ich selbst zum Thema gefunden habe.

Es handelt sich dabei um meine persönliche Einschätzung und nicht, ich wiederhole NICHT, um eine rechtssichere Auskunft, die eingefordert werden kann.

Bringt dem behandelten Arzt einen Ausdruck der verlinkten Studien mit, aber erzählt bitte nicht, dass ihr ‚im Internet gelesen hättet‘ das wäre aber ganz sicher so und so!

Die Regelungen einzelner Bundesländer können stark abweichen!

Autismus oder ADHS und häufige Komorbiditäten

Sofern typische Komorbiditäten von Autismus oder ADHS nicht explizit in der Coronavirus-Impfverordnung erwähnt sind, fällt die Einstufung in den Ermessensspielraum des behandelnden Arztes.

Der Ermessensspielraum

Einen gewissen Spielraum gestattet §3 Absatz 1, Ziffer 2j und §4, Absatz 1, Ziffer 2i:

Gruppe 2

„j) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,“

Gruppe 3

„i) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 besteht,“

Adipositas

Menschen mit einem BMI über 40 fallen auch schon ohne Autismus oder ADHS in die Gruppe 2 (§3, Absatz 1, Ziffer 2i). Menschen mit einem BMI über 30 in die Gruppe 3 (§4, Absatz 1, Ziffer 2h).

Ob beispielsweise ein BMI über 30 plus Autismus oder ADHS eine insgesamt höhere Priorisierung rechtfertigen, läge dann Ermessen des behandelnden Arztes (§3 Absatz 1, Ziffer 2j oder §4, Absatz 1, Ziffer 2i).

Allergien

Das Allergien die Einstufung in Gruppe 2 oder 3 rechtfertigen würden, ist eher zu bezweifeln. Sollte es sich um eine sehr schwere Allergie handeln und die Behandlung das Immunsystem beeinträchtigen (§4, Absatz 1, Ziffer 2b), wäre es wahrscheinlich ratsam, den behandelnden Arzt darauf anzusprechen, welche Einstufung denkbar ist (§3 Absatz 1, Ziffer 2j oder §4, Absatz 1, Ziffer 2i).

Asthma

Asthma alleine fiele in die Gruppe 3 (§4, Absatz 1, Ziffer 2e). Erneut, ob eine höhere Einstufung, bei Autismus oder ADHS möglich ist, liegt im Ermessensspielraum des Arztes (§3 Absatz 1, Ziffer 2j).

Depressionen

Da leider extrem viele Autisten oder ADHSler unter Depressionen leiden, dürften sicherlich einige, bereits rein durch die Diagnose „schwere Depression“ in die Gruppe 2 aufrücken (§3, Absatz 1, Ziffer 2c).

Leichte bzw. mittelschwere Depressionen werden von der Corona-Impfverordnung nicht erfasst.

Auch hier müsstet Ihr den behandelnden Arzt fragen, ob die Kombination Autismus oder ADHS und Depressionen eine höhere Einstufung rechtfertigen, selbst wenn die Depression alleine nicht unter „schwer“ fallen würde (§3 Absatz 1, Ziffer 2j oder §4, Absatz 1, Ziffer 2i).

Diabetes

Schwere Diabetiker mit einem HbA1c Wert von ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5% fallen in Gruppe 2 (§3 Absatz 1, Ziffer 2f). Alle anderen Diabetiker fallen in Gruppe 3 (§4, Absatz 1, Ziffer 2g).

Erneut, ob die Kombination aus Diabetes, Autismus oder ADHS zu einer Einstufung in Gruppe 2 führt, müsste mit dem behandelnden Arzt geklärt werden (§3 Absatz 1, Ziffer 2j).

Lernschwierigkeiten und Teilleistungsstörungen

Menschen mit diagnostizierten Lernschwierigkeiten, also einem IQ unter 80 oder 70, fallen nun ebenfalls in die Gruppe 2. Selbst dann, wenn sie nicht in einer Einrichtung leben (§3, Absatz 1, Ziffer 2c).

Teilleistungsstörungen, wie Legasthenie oder Dyskalkulie dürften, meiner Einschätzung nach, nicht zu einer priorisierten Impfung berechtigen.

Phobien und Zwangsstörungen

Phobien und Zwangsstörungen dürften, meiner Ansicht nach, außer bei einer sehr guten Begründung (aka „schwere psychiatrische Erkrankung“ (§3, Absatz 1, Ziffer 2c)), nicht zu einer Einstufung in Gruppe 2 oder 3 führen.

Autismus oder ADHS ohne Komorbiditäten

Ich hatte kürzlich die Gelegenheit, einige Ärzte nach ihrer Einschätzung zu fragen. Die vertretene Ansicht war, dass Autismus für sie ein Grund für eine Einstufung in Gruppe 2 oder 3 sei, ADHS alleine nicht, Autismus in Kombination mit ADHS wiederum zu einer Einstufung in Gruppe 2 oder 3 (mit leichter Tendenz zu 2) führen könnte.
Erneut: dies war eine persönliche Einschätzung und keine fachlich bindende Aussage. Andere Ärzte können das ganz anders sehen.

Autisten oder ADSHler die in Einrichtungen leben oder in Behindertenwerkstätten beschäftigt sind

In einigen Bundesländern, so z.B. Baden-Württemberg, fällt diese Personengruppe in Gruppe 2:

Personen (von 18 bis einschließlich 64 Jahren) mit Trisomie 21 (§ 3 Abs. 1 Nr. 2a) CoronaImpfV) oder geistiger oder seelischer Behinderung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2c) CoronaImpfV), die in einer Einrichtung oder in einem ambulanten Angebot der Eingliederungshilfe zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder seelisch behinderter Menschen wohnen oder betreut werden, 

    in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe 
    in Werk- und Förderstätten für behinderte Menschen
    in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, die durch ambulante Angebote der Eingliederungshilfe unterstützt werden

können die Impfberechtigung durch den Träger der Einrichtung oder des Angebots bestätigen lassen. 

Argumentationshilfen ADHS

Mich hatte die ärztliche Einschätzung, dass ADHS alleine nicht zu einer Priorisierung berechtige, verwundert. Denn meiner persönlichen Ansicht nach, sind gerade Menschen mit ADHS aufgrund des Risikoverhaltens und Problemen mit der Impulskontrolle durchaus stark gefährdet.

Ich erinnerte mich daran, im Verlauf der vergangenen Monate sogar eine Studie zum Thema gesehen zu haben und die war tatsächlich schnell aufzutreiben: ADHD as a Risk Factor for Infection With Covid-19 .

Die in Israel durchgeführte Studie fand signifikant höhere Infektionszahlen bei Menschen mit ADHS, als bei Menschen ohne ADHS und zwar besonders bei jenen, mit unbehandeltem ADHS [1]Unter „behandeltem ADHS“ verstanden die Studien-Autoren eine Behandlung mit Medikamenten. Sowohl Stimulanzien (92,9%) als auch Nicht-Stimulantien (7,1%). .

Für die Studie wurden die Daten eines (von vier) israelischen Krankenversicherungsanbieters (und Anbieters medizinischer Dienstleistungen) ausgewertet und mit früheren Diagnosen und eingelösten Rezepten abgeglichen. Insgesamt wurden die Gesundheitsdaten von 14,022 Menschen in die Studie einbezogen.

Von den 1699 Personen mit einer ADHS-Diagnose infizierten sich 230 Personen mit Covid-19.

Unter den abgefragten Vorerkrankungen waren nur übergewichtige Menschen (Adipositas, 307 Infektionen von 2963 Personen) und Raucher (253 Infizierte von 2296 Personen) häufiger unter den an Covid-19 erkrankten Personen zu finden.

Menschen mit Depressionen (zusammen mit Ängsten) waren nicht einmal halb so stark betroffen (94 Infizierte von 1155 Personen), ebenso Schizophrene (26 Infizierte von 264 Personen).

Allerdings war die Rate der behandelten Menschen mit ADHS unter den mit Covid-19 infizierten Menschen im Vergleich mit anderen psychiatrischen Erkrankungen nicht erhöht. Nur die unbehandelte Gruppe zeigt einen enormen und besorgniserregenden Abstand zu den anderen untersuchten Gruppen [2]Wann habe ich eigentlich das letzte Mal ungebeten meinen Vortrag gehalten, dass die Verweigerung von medikamentöser Behandlung für Menschen mit ADHS ein lebensverkürzendes Unterlassen von … Continue reading.

Die Autoren gehen davon aus, dass eben genau die flüchtige Aufmerksamkeit, die Impulsivität und und die Hyperaktivität mit für die hohe Rate an Covid-19-Erkrankungen unter ADHSlern sind:

One possible explanation of the significant vulnerability of ADHD subjects to be infected by Covid-19 may be ascribed to the inattentive, hyperactive, and impulsive characteristics of ADHD.

Wenn man nach dieser Studie geht, gehört ADHS (zumindest nicht-medikamentös behandeltes ADHS) mit auf die Liste der Impfberechtigten und zwar noch vor Depressionen und Schizophrenie.

Argumentationshilfe Autismus/Asperger Syndrom

Geht man nach der israelischen Studie infizieren sich autistische Menschen sogar seltener als der Durchschnitt mit Covid-19. Allerdings war der Anteil der mit einer Autismus-Spektrum-Störung diagnostizierten Personen in der Studie sehr klein (5 Infizierte auf 53 Autisten).

In den USA lobbyiert die „Autism Society of America“ [3]Die Organisation wurde von Bernard Rimland (vom pseudowissenschaftlichen Autism Research Institute) und Ivar Lovaas (ja, DEM ABA-Erfinder Lovaas) gegründet und entsprechend skeptisch bin ich der … Continue reading für einen höhere Impf-Priorisierung von Menschen mit Lernschwierigkeiten und Autisten [4]Alleine schon Lernschwierigkeiten und Autismus in einen Sack zu stecken, macht mich skeptisch. . Aber deren Argument scheint hauptsächlich auf annekdotischen Beweisen ohne eine gute, wissenschaftliche Datenbasis, aufzubauen.

Einen anderen Ansatz verfolgt eine Studie aus Brasilien . Die Autoren orakeln auf Basis von Studien, die nicht selten in Raubjournalen erschienen sind. Sie verfolgen eine, meiner Ansicht nach, höchst zweifelhafte Theorie, nach der Infektionen und Prozesse des Immunsystems Autismus auslösen sollen.

Entsprechend könnten eventuell, vielleicht, weil ja auch Covid-19 eine neurologische Komponente hat, stärker vom Zytokinsturm betroffen sein, bei dem sich das Immunsystem gegen den eigenen Körper richtet.

Ich kann kaum zusammenfassen, was mir an der Studie alles nicht gefällt. Aber da ich – auf die Schnelle – sonst nichts zum Thema gefunden hatte, kann ich keine gute durch seriöse Daten belegte Argumentationshilfe bieten, warum Autisten als Risikogruppe berücksichtigt werden sollten [5] Sollte ich Quellen oder Studien übersehen haben oder sollten in den kommenden Wochen und Monaten bessere Studien erscheinen, freue ich mich über Hinweise.

Allenfalls die bekannten Probleme, wie die erhöhte Selbstmordneigung, ein allgemein höheres Risiko für fast alles, psychische und psychosomatische Probleme, weil Routinen nicht mehr aufrecht erhalten werden können, können hier als Begründung beim Arzt des Vertrauens dienen.

Alternativen?

Aktuell liegen bundesweit wahrscheinlich mehrere 100.000 Dosen AstraZeneca-Impfstoff ungenutzt herum. Ein Zustand, der unhaltbar ist. Gerade für Menschen, die Risikogruppen angehören, die bei der Priorisierung vergessen – oder übersehen – wurden.

Der Rechtsanwalt Chan-jo Jun hat sich mit diesem Thema beschäftigt und über Hebel nachgedacht, wie man die Behörden drängen kann, den Impfstoff auch dorthin abzugeben, wo er gebraucht wird und hilft . Vielleicht helfen die Ideen und im Thread verlinkten Texte dem einen oder anderen weiter:

Autistische Kinder & Jugendliche / Kinder & Jugendliche mit ADHS

Aktuell ist noch kein Impfstoff für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren freigegeben. Es gibt Berichte, dass Ärzte bei hohem Risiko und in Einzelfällen auch bereits ab 16 Jahren impfen. Aber darauf verlassen oder damit rechnen würde ich nicht.

Kinder & Jugendliche müssen daher, auch bei hohem Leidensdruck durch unterbrochene Routinen oder nicht ausgelebter Hyperaktivität, weiterhin warten.

Fußnoten

Fußnoten

Fußnoten
1 Unter „behandeltem ADHS“ verstanden die Studien-Autoren eine Behandlung mit Medikamenten. Sowohl Stimulanzien (92,9%) als auch Nicht-Stimulantien (7,1%).
2 Wann habe ich eigentlich das letzte Mal ungebeten meinen Vortrag gehalten, dass die Verweigerung von medikamentöser Behandlung für Menschen mit ADHS ein lebensverkürzendes Unterlassen von wirkungsvoller Hilfe ist?
3 Die Organisation wurde von Bernard Rimland (vom pseudowissenschaftlichen Autism Research Institute) und Ivar Lovaas (ja, DEM ABA-Erfinder Lovaas) gegründet und entsprechend skeptisch bin ich der Organisation gegenüber eingestellt.
4 Alleine schon Lernschwierigkeiten und Autismus in einen Sack zu stecken, macht mich skeptisch.
5 Sollte ich Quellen oder Studien übersehen haben oder sollten in den kommenden Wochen und Monaten bessere Studien erscheinen, freue ich mich über Hinweise

Quellen

BUNDESREGIERUNG, 2021. Corona-Impfung: Wer kann sich wann impfen lassen? Bundesregierung [online]. 3 März 2021. [Zugriff am: 5 März 2021]. Verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung/corona-impfverordnung-1829940
BUNDESANZEIGER, BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT und Jens SPAHN, 2021. Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) [online]. 2 August 2021. Bundesanzeiger. Verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1851894/e195f7a8ee3e463e5947c8254b6be1d5/2021-02-08-impfverordnung-neu-data.pdf?download=1
BAnz AT 08.02.2021 V1
CHAN-JO JUN, 2021. Verschmähten #Astrazeneca Impfstoff zu bunkern und Impfanträge von Prio2 und Prio3-Berechtigten abzulehnen, verletzt den Anspruch der Impfberechtigten aus § 1 ImpfVO. Gesundheitsämter dürfen nicht nur, sondern müssen in der Situation.... (1/n) https://t.co/pp0Gi7IsTP. @Anwalt_Jun [online]. 26 Februar 2021. [Zugriff am: 5 März 2021]. Verfügbar unter: https://twitter.com/Anwalt_Jun/status/1365226237715746817
LAND BADEN-WÜRTTEMBERG, 2021. Liste der impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg. Baden-Württemberg.de [online]. 3 März 2021. [Zugriff am: 5 März 2021]. Verfügbar unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/impfberechtigt-bw/
MACDONALD, Alistair und Caitlin OSTROFF, 2020. Covid-19 Is Deadlier for People With Autism, Down Syndrome. Now Families Are Pushing Hard for Vaccines. Wall Street Journal [online]. 23 Dezember 2020. [Zugriff am: 5 März 2021]. Verfügbar unter: https://www.wsj.com/articles/covid-is-deadlier-for-people-with-autism-down-syndrome-now-families-are-pushing-hard-for-vaccines-11608729816
LIMA, Matheus Eugênio de Sousa, Levi Coelho Maia BARROS und Gislei Frota ARAGÃO, 2020. Could autism spectrum disorders be a risk factor for COVID-19? Medical Hypotheses [online]. November 2020. Bd. 144, S. 109899. [Zugriff am: 5 März 2021]. DOI 10/ghc6xb. Verfügbar unter: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7261065/
MERZON, Eugene, Iris MANOR, Ann ROTEM, Tzipporah SCHNEIDER, Shlomo VINKER, Avivit GOLAN COHEN, Ari LAUDEN, Abraham WEIZMAN und Ilan GREEN, 2020. ADHD as a Risk Factor for Infection With Covid-19. Journal of Attention Disorders. 22 Juli 2020. S. 1087054720943271. DOI 10/gg5xgr

Weitere Quellen

CONSTANTINO, John N., Mustafa SAHIN, Joseph PIVEN, Rylin RODGERS und John TSCHIDA, 2020. The Impact of COVID-19 on Individuals With Intellectual and Developmental Disabilities: Clinical and Scientific Priorities. American Journal of Psychiatry [online]. 28 August 2020. Bd. 177, Nr. 11, S. 1091–1093. [Zugriff am: 5 März 2021]. DOI 10/gh6676. Verfügbar unter: https://ajp.psychiatryonline.org/doi/10.1176/appi.ajp.2020.20060780
COURTENAY, K. und B. PERERA, [kein Datum]. COVID-19 and people with intellectual disability: impacts of a pandemic. Irish Journal of Psychological Medicine [online]. S. 1–6. [Zugriff am: 5 März 2021]. DOI 10/ghwzb4. Verfügbar unter: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7287305/
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